90 Jahre Sachkundenachweis und kein Ende in Sicht

Sachkundenachweis

90 Jahre Sachkundenachweis

Aus gegebenen Anlass…90 Jahre Sachkundenachweis

Da geht er hin, der vielfach erhoffte, seit 90 (!!!) Jahren geforderte Fach- und Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter. Am 6.6.17 fand diese überfällige Forderung zum qualifizierten Eintritt in diese Branche ein jähes oder zähes Ende. Die große Koalition hat sich lediglich auf eine Fortbildungs- und Erlaubnispflicht geeinigt. Die Gewerbeerlaubnispflicht besteht bereits für Immobilienmakler und soll jetzt nun auch auf Verwalter ausgeweitet werden. Ansonsten bleibt dann wohl alles beim Alten!

Keine „Weiter-so-Mentalität“

Diese „immer so weiter Mentalität“ kann unsere Brache nicht gutheißen (tut sie auch nicht), die historisch gesehen unter einem schlechten Image leidet. Über die Gründe, warum das Ansehen so negativ in der Öffentlichkeit vorherrscht und seit Jahrzehnten besteht, möchte ich heute hier nicht näher eingehen. Ebenso werde ich jetzt keine „Kollegenschelte“ betreiben. Ich versichere Ihnen, liebe Leserin und Leser, ich bin mir bewusst, dass das schlechte Image nicht von ungefähr kommt und kann die Skepsis des sogenannten „Endverbrauchers“ uns Makler/Innen gegenüber sehr gut nachvollziehen.

Fakt ist: Der Kunde muss geschützt werden und dafür gibt es den Verbraucher-schutz. Dass die Immobilienbranche einen bedeutenden Teil der Deutschen Wirtschaftsstärke ausmacht, zeigt sich daran, dass letztes Jahr Immobilien im Wert von 59 Milliarden Euro gehandelt wurden (!!). Damit hat Deutschland in Europa den  führenden Immobilienmarkt.

Um es auf den Punkt zu bringen: hier wird viel Geld bewegt und schon aus diesem Grund müssen die Regularien doppelt hoch sein, denn die Gefahr von Missbrauch und kriminellen Machenschaften sind gegeben.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Gesetzgeber die handelnden Politiker/Innen nicht die zwingende Notwendigkeit sehen, die Zulassung zu diesem Wirtschaftssektor ausreichend zu qualifizieren?

Unlautes Tun ist keine Frage des Fachwissens

In der monatelang geführten Debatte über den Sach- und Fachkundenachweis konnte ich ein Zitat eines Kollegen lesen, der es für mich auf den Punkt brachte:

„Wenn man vor hat, einen anderen zu betrügen, hat das nichts mit Fachwissen zu tun – das ist einfach eine Charakterfrage!“

Bumm!

Game, Set und Match!

Natürlich können Fehler aus Unwissenheit entstehen, aus unüberlegten Äußerungen, aus Zusicherungen von Eigenschaften, aus Fehlinformationen. Das ist alles menschlich nachvollziehbar. Aber unlautes Verhalten wider besseres Wissen ist eben kriminell und da helfen auch keine Fortbildung außer in den Themen „Wirtschaft und Moral“.

Der ehrliche Makler

Bevor ich aber hier zu sehr zum Rundumschlag ansetze, möchte ich gerne den Begriff des „ehrlichen Maklers“ einwerfen, der zwar auf den ersten Blick etwas „irritierend“ wirkt (fragen Sie sich eben beim Lesen, ob es so was überhaupt geben kann?), aber eben ein feststehender Begriff ist.

Ein bisschen Geschichtswissen beleuchtet den Hintergrund:

Als »ehrlichen Makler« bezeichnet man eine Person, die als uneigennütziger Vermittler in einer Sache auftritt: In der Rolle des ehrlichen Maklers konnte der Botschafter nicht überzeugen, die Verhandlungen verliefen ergebnislos. – Der Ausdruck geht wohl auf einen Ausspruch des Reichskanzlers Otto von Bismarck (1815-1898) zurück, der sich am 19. 2. 1878 auf dem Berliner Kongress selbst so bezeichnete, wo er zwischen Russland einerseits sowie England und Österreich-Ungarn andererseits vermittelte, um den Balkankonflikt zu schlichten: »… ich denke sie (= die Mission der Vermittlung des Friedens) mir bescheidener, ja. .. mehr die eines ehrlichen Maklers, der das Geschäft wirklich zustande bringen will.«

Zitat aus Universal-Lexikon, Link am Ende des Beitrages

Nun werden Sie mir sicher den „uneigennützigen Vermittler“ vorwerfen. Da gebe ich Ihnen Recht: in der Immobilienbranche wird die Leistung des Maklers vergütet und ist demnach nicht uneigennützig.

Aber dass ein Geschäft wirklich zustande gebracht werden soll, auch gegen unterschiedliche Ansichten (Verkäufer = hoher Kaufpreis, Käufer = niedriger Kaufpreis), hängt von dem Verhandlungsgeschick des „ehrlichen Maklers“ ab. Nur müssen die Parteien diese Position des Maklers/der Maklerin anerkennen und als solches auch wahrnehmen.

Dazu braucht es  Fachwissen, Gesprächsführungsmethoden und auch entsprechende Authentizität. Der Fach- und Sachkundenachweis hätte zumindest die Qualifikation im Wissensbereich abdecken können.

Ich möchte gerne mit dem berühmten Zitat von J.F. Kennedy schließen:

„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!“

Auf uns Makler gemünzt interpretiere ich das so:

„Warte nicht darauf, was der Gesetzgeber vorgeben wird, sondern frage Dich, wie Du als Makler sein möchtest und was Dein Kunde braucht“.

In diesem Sinne,

Ihre Kerstin Keil

Weiterführende Links bzw. Quellenangabe:

http://universal_lexikon.deacademic.com/231845/Ehrlicher

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