Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Keil Immobilien GmbH

1. Unsere Angebotsangaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Will der Angebotsempfänger ergänzende Informationen, so wollen wir bemüht sein, diese unter dem gleichen Vorbehalt für ihn zu beschaffen.

2. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben dem Eigentümer vorbehalten.

3. Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden.

4. Ist ein von uns angebotenes Objekt dem Interessenten bereits bekannt, so ersuchen wir ihn, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

5. Unsere Provisionsforderung entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die zusätzliche Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag Zustande gekommen ist. Zum Vertragsschluss sind wir hinzuzuziehen.

6. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn

  • der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen,
  • der angestrebte wirtschaftliche Erfolg in anderer Rechtsform (Erbbaurecht statt Kauf, Zwangsversteigerung) oder durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird,
  • in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten Vertrag vertraglich Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen,
  • ein Dritter unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe ausnutzt.

7. Unsere Provision beträgt

a.) Beim Verkauf und Kauf von Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen jeweils vom Verkäufer wie Käufer 2,5 % vom Kaufpreis

b) Beim Kauf von Grundstücken, Mehrfamilienhäuser, Industrie- und Gewerbeanlagen, der Einräumung von Erbbaurechten, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, bei Erbbraurechten vom Grundstück, vom Käufer 5 % des Kaufpreises sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung vom Ersteigerer 5 %.

c) Für die Einräumung von Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes vom Berechtigten 1  %

d) Bei Wohnungs- sowie Hausvermietungen vom Vermieter 1,5 Monats(kalt)mieten zzgl. 19 % MwSt. = 1,785 Monats(kalt)mieten

e) Bei gewerblichen Miet-und Pachtverträgen, vom Mieter/Pächter

– bei Gewerbeobjekten 3 Monatsmieten

für Vormiet-, Pachtrechte und Optionsrechte, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der fünffachen Jahresmiete/-pacht 3 %

– bei gewerblichen Objekten und einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren aus der Miete/Pacht für die gesamte Vertragszeit, höchstens jedoch aus der zehnfachen Jahresmiete 3 %

8. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird.

9. Sollte der uns erteilte Auftrag gegenstandslos werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich zu verständigen, anderenfalls haben wir Anspruch auf Ersatz der uns dadurch entstehenden Aufwendungen.

10. Erfüllungsort und bei Aufträgen von Kaufleuten ist Gerichtsstand Darmstadt.

Darmstadt, November 2023

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