Bange machen gilt nicht! Das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf!
Bange machen gilt nicht! Das (geplante) Bestellerprinzip beim Verkauf von Immobilien!
Bezahlbares Wohnen bleibt eines der zentralen Themen unserer Zeit. Gebraucht wird Wohnraum in den Innenstädten. Die viel kritisierte Mietpreisbremse soll nun gegen alle Expertenmeinungen nochmals verschärft werden, aber auch eine Verschärfung erreicht nicht, was benötigt wird: Bezahlbarer Wohnraum!
Durch die Mietpreisbremse ist keine Wohnung mehr gebaut worden. Gerade auch nicht in dem so benötigten Bereich der Sozialwohnungen.
Ich bin überzeugt, dass die meisten Mietverhältnisse in Deutschland preisgerecht veranschlagt sind. Problematisch sind die Ballungsräume und die Großstädte, die auf Grund der immensen Nachfrage private wie auch institutionelle Vermieter auf den Plan gerufen haben, Preise nach (fast) freiem Gusto aufzurufen.
Wohnbaupolitik ist über Jahre vernachlässigt worden
Die Politik hat den Wohnungsbau Jahrzehntelang auf hohem Niveau ignoriert. Dass die Situation sich zuspitzen würde, wurde vor Jahren von Experten prognostiziert. Der demografische Wandel, die Veränderung innerhalb der Gesellschaft sowie die Flüchtlingsströme (die man auch schon langfristig absehen konnte), hatten in der Wohnungspolitik keinen rechten Niederschlag mehr gefunden.
Auch die geringe Eigentumsquote in Deutschland, die Europaweit auf dem vorletzten Platz rangiert, hatte bei den Regierenden in den letzten Jahren nicht das Gefühl ausgelöst, man müsse nun doch mal echte Anreize setzen. Nein, lieber hat man die Grunderwerbssteuer erhöht, denn damit kommt Geld in die Staatskasse.
Nun haben sich SPD und Grüne einen neuen Coup ausgedacht: das Bestellerprinzip auf den Verkauf von Immobilien auszuweiten. Heißt: Wer den Makler beauftragt, soll diesen auch bezahlen. In aller Regel wird das dann der Verkäufer sein.
Wenn Sie jetzt denken, diese Aussicht würde mich in Schock erstarren lassen wie das Kaninchen vor der Schlange, dann lesen Sie mal weiter, vielleicht überrasche ich Sie ja! 🙂
Neuregelung der Maklerprovision – ja bitte!
Grundsätzlich muss man wissen, dass in Deutschland die Maklerprovision nicht einheitlich geregelt ist. In jedem Bundesland herrscht eine andere Regelung. Die Provisionssätze richten sich nach einer „Ortsüblichkeit“, die als solches nicht gesetzlich festgesetzt, sondern sich über einen langen Zeitraum am Markt etabliert hat und von den Marktteilnehmern als Basis akzeptiert wurde.
In Hessen zahlt in der Regel der Käufer den Makler, falls dieser mit dem Verkäufer keine andere Regelung getroffen hat. Das Thema „Innenprovision“ oder „Provisionsfrei“ ist gar nicht so neu, wie Sie jetzt vielleicht denken.
Eine Deutschlandweite einheitliche Regelung der Provision wäre daher aus meiner Sicht absolut wünschenswert.
Nun sieht der Vorschlag von den Grünen bzw. der SPD noch vor, dass die Maklercourtage auf 2 % inkl. MwSt. gedeckelt werden soll und begründet wird dieses Ansinnen, dass im europäischen Vergleich die Maklerprovisionen generell niedriger liegen würden als in Deutschland verlangt wird.
Der Blick in die Nachbarländer offenbart den Unterschied
Was bei dieser Aussage nicht bedacht wird ist, dass in den Nachbarländern der private Hausverkauf unüblich ist und man sich den Diensten eines Maklers bedient. Dadurch vermittelt die Branche eine wesentlich höhere Anzahl an Objekten. Der benötigte Umsatz kann also auch durch einen niedrigeren Prozentsatz generiert werden.
In Deutschland hingegen liegt die Vermittlungsquote der Makler bei Hausverkäufen im Durchschnitt bei 50 %; das heißt: die andere Hälfte wird auf dem Privatmarkt gehandelt. Wer keinen Makler als Käufer derzeit bezahlen will, kann sich also auf dem Privatmarkt mit all seinen Vor- und Nachteilen bedienen.
Eine solche Reduzierung der Provision wird dann tatsächlich für Maklerbüros eine große Herausforderung, denn die Kosten wie Personal, Miete, Marketing usw. werden nicht reduziert. Das Ergebnis wird sein, dass Mitarbeiter entlassen werden, Ausbildungsplätze wegfallen und Arbeitsplätze in immobiliennahen Branchen ebenso vernichtet werden (Immobilienportale, Agenturen etc.).
Vielleicht denken Sie sich jetzt so ein bisschen die Hände reibend „Ahh, geschieht denen ganz recht! Fürs Nichts-Tun Jahrzehnte viel Geld eingestrichen“, dann billige ich Ihnen diese Schadenfreude zu und verweise damit auch gleich auf einen 2. Punkt in der Diskussion: das schlechte Image der Immobilienmakler! Genau das Problem verhindert nämlich, dass die 40 % der Privatverkäufer sich einen Makler beim Verkauf zur Seite stellen.
Ja, es liegt an jedem Makler selbst, wie er oder sie ihr Geschäft führen will. Ein Kollege meinte jüngst zu mir: „Wissentlich betrügen oder falsche Aussagen machen ist keine Frage des Fachwissens, sondern des Charakters“.
Hätten Verbände und Politiker endlich die Chance genutzt, den Sach- und Fachkundenachweis einzuführen, um die Zugangsbeschränkung zu diesem anspruchsvollen Beruf zu erhöhen, würden wir uns nicht mit den unqualifizierten Marktteilnehmern im Wettbewerb befinden, die mit Verlaub, nichts Gutes bringen!
Aber auch hier ließ man es einfach laufen, Jahrzehntelang die Gebetsmühle: „Der Markt bereinigt sich selbst, die schwarzen Schafe werden aussortiert.“ Passiert ist nichts!
Politik ist erwacht und sucht einen Schuldigen
Doch nun ist die Politik erwacht, will sich zur Förderin der Wohnbaupolitik aufschwingen, gegen alle Widerstände (Makler) antreten und die ungeliebten Fresser auf Schonkost setzen.
Aus „Diener zweier Herren“ wird dann, wie eben auch schon bei dem Vermieter-Bestellerprinzip, die Zuordnung eindeutig. Der neutrale Mittler zwischen den Parteien wird per Gesetz aufgehoben. Verpflichtet wird man dann nur seinem Auftraggeber sein. In wieweit eine Beratung der anderen Seite, in diesem Fall, der Käuferseite, noch möglich, bzw. auch gewünscht wird, wird sich dann zeigen. Im Sinne des Verbraucherschutzes kann das nicht sein.
Wie schrieb mir vor 2 Jahren ein Staatssekretär aus dem Justizministerium, als ich mich über die negativen Auswirkungen des Bestellerprinzips bei Vermietung ausgelassen hatte: „In welcher Welt leben Sie, wenn Sie meinen, der Makler wäre neutral?!“
Bumm – das hatte gesessen!
Ich bin überzeugt, dass ein Makler neutral vermitteln kann. Das habe ich gelernt, dazu bin ich ausgebildet. Von beiden Seiten bezahlt zu werden, wäre für mich fair, da ich für beide Parteien Leistung erbringe. Ob bei Vermietung oder Verkauf!
Jede Neuerung schürt Ängste. Jede Neuerung birgt aber auch Chancen. Die will ich gerne ausloten und Sie dann darüber informieren!
Für heute verbleibe ich herzlichst
Ihre Kerstin Keil
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