Das Grundbuch – (k)ein Buch mit 7 Siegeln! Mehr Wissen für Käufer
Neulich erzählte mir ein Kunde, dass er „eigentlich beinahe“ ein Haus gekauft hätte. Eigentlich – beinahe? Ich schaute etwas verunsichert und dann bekam ich die unglaubliche Geschichte des „eigentlichen beinahen“ Hauskaufs erzählt. (Hätte der Kunde tatsächlich gekauft, hätte ich ihn nicht kennengelernt und die „eigentlich beinahe“ Geschichte hätte ich nie zu hören bekommen).
Ich muss hier aus Zeitgründen die Geschichte raffen, aber so viel: als man nach langen Verhandlungen endlich beim Notar saß, bekam der Kaufinteressent den Grundbuchauszug ausgehändigt, der ja auch im Kaufvertrag aufgeführt war, aber vom Interessenten in seiner ganzen Kaufeuphorie überlesen wurde. Da er nicht finanzierte, hatte er auch keinen weiteren Berater, der ihn auf den Inhalt hätte hinweisen können.
Kurz und gut: im Grundbuch war ein Wohnrecht für eine noch lebende Person eingetragen und der Notar erläuterte dann pflichtbewusst, was es mit dem Wohnrecht auf sich hätte.
Der Kaufinteressent traute seinen Ohren nicht, was ihm da erzählt wurde – lange Rede, kurzer Sinn: der Kauf kam schlussendlich nicht zu Stande.
Bei meiner Frage: „Haben Sie nicht vorher um einen Grundbuchauszug gebeten?“ zuckte der Interessent nur mit den Schultern (ja, ich muss jetzt schon erwähnen, dass es sich um einen Privatverkauf handelte, also „Fliegen ohne Netz und doppelten Boden“, gönnen Sie mir, lieber Leser/In diese etwas spitze Bemerkung).
Diese Geschichte im Hinterkopf dachte ich, vielleicht wäre das ein guter Aufhänger, um Ihnen das „Grundbuch“ etwas Näher zu bringen, denn in der Tat: dem Grundbuch begegnet man unter Umständen nicht allzu häufig im Leben und weiß daher wenig bis gar nichts darüber.
Das Grundbuch – eine interessante Zeitreise
Wenn Sie sich auch für historische Hintergründe interessieren, dann schlagen Sie doch einmal bei Wikipedia nach (Link unten nach Blogbeitrag), da kann man die Geschichte und Entwicklung des Grundbuches nachlesen und wie ich finde, das ist auch sehr interessant.
Ein Überblick über den Aufbau
Ich versuche Ihnen hier nun einen kurzen Überblick zu verschaffen, ohne Sie dabei in den Schlaf zu schreiben:
„Was gehört wem und wie ist es unter Umständen für wen belastet“
Dieser Satz beschreibt prägnant die Funktion des Grundbuchs.
Bestands-, Eigentums-, und Belastungsverhältnisse an Grund und Boden sind durch öffentliche Bücher (zu denen zählt das Grundbuch) auszuweisen. Sie (die öffentlichen Bücher) genießen den sogenannten „öffentlichen Glauben“, was besagt, dass der Grundbuchinhalt als richtig und vollständig gilt, auch wenn er mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt. Heißt: was im Grundbuch aufgeführt wird, hat (zunächst) Rechtsverbindlichkeit. Es wird beim Amtsgericht bei der Abteilung Grundbuchamt geführt.
Aufbau des Grundbuchs
Das Grundbuch unterteilt sich in
das Titelblatt/Deckblatt, das Bestandverzeichnis und die Abteilungen I bis III
Das Titelblatt enthält die Angaben des Amtsgerichts:
- Grundbuchbezirk
- Nummer des Blattes
- Bescheinigung der Seitenzahlen des Bandes
- und evtl. Vermerke (Teileigentumsgrundbuch, Wohnungserbbaugrundbuch ect.)
Bestandsverzeichnis
Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück hinsichtlich seiner Merkmale wie
- Flur
- Flurstück,
- Lage und Größe
- Wirtschaftsart
Diese Daten entstammen dem Liegenschaftskataster.
Wenn Sie also wissen wollen, wie groß Ihr Grundstück ist und in welchem Flurstück es sich befindet, dann schauen Sie ins Grundbuch.
Im Bestandsverzeichnis können auch Vermerke über z.B. Wegerechte verzeichnet sein, die dem jeweiligen Eigentümer des im Bestandsverzeichnis aufgeführten Grundstücks an einem anderen Grundstück zustehen.
Und Sie finden im Bestandsverzeichnis die Spalten „Bestand und Zuschreibung“, die besagen, wie das Grundstück entstanden ist (durch Teilung oder Vereinigung mit einem anderen Grundstück) sowie „Abschreibung“, d.h. die Übertragung des Grundstücks(teiles) in ein anderes Grundbuchblatt“.
Ermüdungserscheinungen?
Haben Sie schon Ermüdungserscheinungen? Nun, es ist sicher keine Materie, die einem Politik-Thriller gleicht, aber man kann in einem Grundbuch einiges an Informationen herauslesen und die sind für Sie als Erwerbe wichtig.
Wenn Ihnen also jemand Zusagen über z.B. Geh- und Fahrrechte macht, dann checken Sie dieses erstmal mit dem Tatbestand im Grundbuch. Wo Sie das dann nachlesen können? In Abteilung II – aber für heute soll es genug sein. Wenn Sie es interessiert, dann lesen Sie doch nächste Woche wie es weitergeht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch
[su_button url=“mailto:mail@keil-immobilien.de“ target=“blank“ style=“3d“ background=“#4483dd“ size=“5″ icon=“icon: envelope-o“]Ihre Meinung – schreiben Sie mir![/su_button]