Die Mietpreisbremse – eine (un)endliche Geschichte?

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse

In 2015 wurde sie eingeführt, große Hoffnungen lagen auf ihr. Gerechtigkeit sollte sie herstellen, Entlastung sollte sie bringen. Die Welt zu einem besseren Ort machen, das sollte sie vielleicht irgendwie auch – hat sie aber nicht! Die Mietpreisbremse!

Kennen Sie das Gefühl, wenn Sie im Vorfeld jemanden auf den Kopf zugesagt haben, dass etwas nicht klappen wird und Ihre Prognose trifft dann ein? Dieses etwas feiste Grinsen, das sich dann auf dem Gesicht einstellt?

Die Immobilienwirtschaft mahnte im Vorfeld

Die Immobilienwirtschaft hat im Vorfeld zur Einführung der Mietpreisbremse gewarnt, hat die Schwachstellen aufgedeckt, hat Lösungsvorschläge gemacht und immer wiederholt, dass durch die Mietpreisbremse nicht mehr Wohnraum entstehen wird. Gegen starke Nachfrage in Ballungsgebieten hilft nur Wohnungsbau.

Das häufig genannte Argument, dass Privat-Investoren von der Mietpreisbremse abgeschreckt würden, kann bisher keine Studie belegen. Im Gegenteil: neugebaute Wohnungen unterliegen nicht der Mietpreisbremse, die Mieten können weiterhin frei verhandelt werden. Von daher ist es aus Rendite-Gesichtspunkten für private Investoren sehr wohl interessant, sich zu engagieren. Ob diese sich eher wegen kostspieligen (energetischen) Auflagen aus Neubauten zurückziehen, müsste man an andere Stelle untersuchen.

Gänzlich gescheitert oder nur inhaltlich falsch aufgestellt?

Tatsächlich lässt sich zurzeit sagen, dass die Mietpreisbremse einen nur geringen Einfluss auf die Mieten und deren Entwicklung hat. Das muss aber nicht heißen, dass die Mietpreisbremse per se gescheitert ist, sondern dass die inhaltliche Gestaltung seine Wirkung verfehlt hat, weil die Kriterien falsch oder schlecht gesetzt worden sind.

„In einen sich selbst regulierenden Markt soll man nicht eingreifen“, das habe ich während meiner Studienzeit gelernt. Der Mietmarkt war in weiten Teilen Deutschlands gut aufgestellt, Mietspiegel, so fern vorhanden, geben Aufschluss über die zu erzielende Miethöhe. In das Blickfeld der Öffentlichkeiten sind Städte wie München, Berlin, Hamburg oder auch Frankfurt gerückt. Dort treibt das Vermietungsgeschäft zum Teil bizzare

Eine von der Politik nicht zu erwartende Handlung von Vermietern war, durch die Aussicht der Einführung der Mietpreisbremse die Mieten noch kurzfristig vor Einführung zu erhöhen. Laut einer Studie von Haus- und Grund sind Vermieter in Deutschland eher träge, wenn es um Mieterhöhungen geht. Viele Vermieter ließen ihre Mieten über Jahre unverändert. Aus Sorge und Unkenntnis über die Auswirkungen der Mietpreisbremse kam plötzlich Bewegung in die Sache.

Bezahlbarer Wohnraum ist ein wichtiges Thema im Wahlkampf

Das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ ist zu Recht ein Thema mit hoher Emotionalität und wird daher auch in dem jetzt geführten Wahlkamp zur Bundestagswahl im September wieder ganz oben auf der Wahlkampfthemen-Liste der Parteien stehen.

Aber anstatt dass nun die ersten Bundesländer beschließen (Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Hollstein), die Mietpreisbremse als gescheitert zu erklären (ja, ich gestehe, bei dem Gedanken muss ich auch wieder dieses feiste „Hab-ich-doch-gewusst“ Grinsen aufsetzen), sollte man sich eher fragen, ob man nun die Chance nutzen möchte, die Mietpreisbremse inhaltlich neu aufzustellen?

Doch welche Möglichkeiten gibt es? Soll man Vermieter zwingen, die Vormiete offen zu legen und wer kann da garantieren, dass es da nicht auch zu „Unstimmigkeiten“ kommen kann? Soll eine staatliche Stelle eingerichtet werden, die diese Prüfung vornehmen soll? Das kann man aus bürokratischen Gründen nicht befürworten. Sollten die Kriterien, wann die Mietpreisbremse greifen soll und wann nicht, neu definiert werden?

Post aus Berlin

Im November 2016 hatte ich dem Bundesminister für Justiz, Herrn Heiko Maas, einen Brief bezüglich Bestellerprinzip und Mietpreisbremse geschrieben und meine Erfahrungen im täglichen Umgang mit diesem Sachverhalt geschildert.

Vielleicht denken Sie jetzt, lieber Leser und Leserin, dass es schon einer gewissen Naivität bedarf, als Maklerin einem Politiker die Fehlbarkeit seiner Handlungen aufzuzeigen.

Nun denn, ich tat es und bekam auch Antwort. Da wurde mir lapidar zum Thema Mietpreisbremse und warum sich teilweise Vermieter nicht daran halten, geantwortet:

„ Was die Mietpreisbremse angeht, so haben die Mieter durch sie ein Instrument in die Hand bekommen, um sich gegen überhöhte Mieten zu wehren. Halten sich die Vermieter nicht an die Mietpreisbremse, so können die Mieter nach Abschluss des Mietvertrags die überhöhte Miete rügen und müssen dann nur noch den maximal zulässigen Betrag zahlen“.

Wer ist jetzt naiv?

Selbst schuld, liebe Mieter und Mieterinnen, wenn Sie sich nicht wehren wollen?

Vielleicht wäre es aber auch besser, das Thema Mietpreisbremse zu beenden und eine erkennbar bessere Wohnungsmarkt-Politik zu betreiben? Leider hat man die letzten 4 Jahre dazu vertan!

Mit leichtem Hab-ich-doch-gewusst“ Grinsen im Gesicht,

Ihre Kerstin Keil

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http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-06/mietpreisbremse-nordrhein-westfalen-schleswig-holstein-gesetz

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