Energieausweis – happy Birthday!

energieausweis

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Als 2007 die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, eingeführt wurde, kam mit ihr auch der Energieausweis. Ein Dokument, mit dem Verkäufer, Vermieter und der dazu gehörende Interessent erst einmal gar kein Verhältnis entwickelte. Was sollte der Energieausweis ausdrücken und welche Orientierung sollte er geben? Die Zahlen, die darin geliefert wurden, waren für die Kunden nicht verständlich und sagten auch konkret nichts über evtl. Heizkosten oder energetische Mehrbelastungen aus.

Die ersten Energieausweise hatten eine Laufzeit von 10 Jahren und nun werden also die ersten Exemplare in die Verlängerung geschickt. Grund genug, sich das „ungeliebte“ Dokument näher anzuschauen.

Was war das Ziel des Energieausweises?

Der Energieausweis wurde mit dem klaren Ziel eingeführt, den Energieverbrauch von Häusern und Wohnungen vergleichbar zu machen. Er sollte Mieter und Käufer über den energetischen Zustand der Immobilie informieren und Eigentümer zur Sanierung motivieren.

Betrachtet man den Energieausweis unter dieser Zielsetzung, muss man leider feststellen, dass er sein Ziel verfehlt hat. Durch die unterschiedlichen Ausstellungsarten von Bedarf,- und Verbrauchsausweis lässt sich keine Vergleichbarkeit für den Verbraucher herstellen.

Welcher Ausweis für welches Objekt?

Welcher Ausweis für welches Objekt zutreffend ist, bleibt auch bisher vielen Eigentümer schleierhaft. Zudem ist es auch eine Preisfrage; man wendet sich lieber dem kostengünstigeren Produkt zu, dem Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis ist in der Ausstellung günstiger und orientiert sich am tatsächlichen Verbrauch eines Hauses. Verbräuche der letzten 3 Jahre werden den Berechnungen zu Grunde gelegt.

Der Bedarfsausweis ist aufwendiger in der Erstellung, was sich daher im Anschaffungspreis widerspiegelt. Hier wird der Energiebedarf anhand der Bausubstanz errechnet und zeigt daher auch deutlich besser substantielle Schwachstellen des Hauses.

Grundsätzlich kann ein Eigentümer zwischen den beiden Ausweisarten wählen, außer bei Immobilien mit weniger als 5 Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 und wenn seither energetisch nicht modernisiert wurde, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Denkmalgeschützte Objekte benötigen keinen Energieausweis.

Schneller den Energiebedarf des Hauses erkennen

Die neuen Energieausweise visualisieren über farbige Bandtachos den Energieverbrauch. Hier kann einfach und schnell nach dem Ampelprinzip erfasst werden, wie es sich mit dem Energiebedarf oder Verbrauch eines jeweiligen Hauses verhält. Auch die Einteilung in Energieeffizienz-Klassen von A+ bis H wie bei Elektrogeräten bereits bekannt, soll dem Verbraucher einfacher anzeigen, wie es sich mit dem Energieverbrauch des Objektes verhält.

Entscheidend für einen Mieter oder Käufer sind aber die tatsächlichen Heizkosten, die bei einem durchschnittlichem Heizverhalten anfallen würden (also die „Dauerfrierer“ und die „Hart-im-Nehmen-Fraktion“ einmal ausgenommen :-))

Bei meiner Recherche zu diesem Blogbeitrag bin ich auf ein Online-Tool von Minol gestoßen, bei dem man ganz einfach durch Eingabe von 4 Feldern (Wohnfläche, Energieausweis, Energiekennwert und Heizmedium) einen konkreten monatlichen Euro-Betrag ausgewiesen bekommt.

Diese 4 Felder sind Pflicht bei Immobilieninseraten bzw. kann aus dem Energieausweis entnommen werden. Nun kann also ein Kaufinteressent oder Wohnungsmieter sich vorab über evtl. Heizkosten informieren (Link finden Sie am Ende des Beitrages).

Ohne Ausweis geht es nicht

Wenn auch der Energieausweis ein eher unbeliebtes Dasein fristet, so hat er seine Berechtigung. Die Energiewende, die sich in den kommenden Jahrzehnten vollziehen soll, zwingt Eigentümer über die Bausubstanz ihrer Immobilien nachzudenken und Modernisierungen entsprechend zu planen. Es muss das Ziel sein, Energiekosten zu senken und Energie entsprechend einzusparen. Mit einer derzeitigen Sanierungsquote von 0,7 % liegt Deutschland weit hinter dem Notwendigem zurück.

Energetische Grüsse sendet Ihnen

Kerstin Keil

Weiterführende Link zum Kennwertrechner:

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