Wir begehen mit Ihnen die Immobilie, überprüfen die von Ihnen bereitgestellte Unterlagen, ordnen den geforderten Kaufpreis am hiesigen Immobilienmarkt ein und erläutern Ihnen dies in einem Gespräch.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot
Ermittlung für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser sowie Eigentumswohnung: wir begehen mit Ihnen die Immobilie, vorgelegte Unterlagen prüfen wir bzw. versuchen diese auf Wunsch zu komplettieren (zusätzliche Kosten), Sie erhalten eine schriftliche Expertise für eine Marktpreisermittlung.
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„Unwissenheit schützt vor Schaden nicht“, dieser juristische Grundsatz ist schon manchem Vermieter zum Verhängnis geworden, weil man häufig nur annimmt, es aber nicht weiß. Die richtige Quadratmeter-Größe einer Wohnung ist ein solches Thema, dass mit dem BGH Urteil zur Mieterhöhung vom 18.11.2015 eine entsprechende Klärung und auch Verschärfung erfahren hat.
Hat man bisher bei m²-Streitigkeiten eine 10 % Abweichungsdifferenz toleriert, wird nun von der tatsächlichen Wohnfläche ausgegangen. Wie definiert sich die tatsächliche Wohnungsgröße? Welche Räume und Bauteile einer Wohnung dürfen miteingerechnet werden? Nach welcher Verordnung oder Richtlinie soll die Wohnfläche berechnet werden? Wie sieht es mit Balkonen, Loggien und Terrassen aus? Wie mit Fenster-Nischen und Abstellräumen? Bedenken Sie: falsche Größen-Angaben haben unter Umständen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.
Wir begehen die Immobilie, überprüfen die von Ihnen bereitgestellte Unterlagen, die Kosten der Ausmessung erfolgt auf Stundenbasis.
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