Preismodelle bei Verkauf

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder Eigentumswohnung besteht durch das Einführen des Gesetztes zur Verteilung der Maklerprovisionen vom 23.12.2020 für Verkäufer*in und Makler*in verschiedene Möglichkeiten die Provision zu gestalten.

Option I: Verkäufer und Makler schließen einen Maklervertrag, in dem sie die Höhe der Provision auf Basis der Ortsüblichkeit vereinbaren, entweder als % Satz vom Kaufpreis errechnet oder zum Festpreis. Diese Preisvereinbarung gilt dann für den Käufer in gleicher Höhe, mit dem ebenso ein Maklervertrag geschlossen wird. Der Makler ist dann Interessensvertreter beider Parteien.

Option II: Verkäufer übernimmt die Provision komplett, der Makler ist dann nur Interessensvertreter des Verkäufers. Die Höhe der Provision kann auf Basis der Ortsüblichkeit als %-Satz vom Kaufpreis oder als Festpreis vereinbart werden.

Sie möchten eine spezifische Maklerleistung in Anspruch nehmen wie z.B. Exposé Erstellung, Marktpreisermittlung, Marketing-Strategie, Hausbesichtigungs-Service? Sprechen Sie mich an, auch da kann ich Ihnen etwas anbieten.

Welches Preismodell für Sie am besten passt, klären wir gerne in einem persönlichem Gespräch, ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

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