Selbstauskunft oder Big Makler is watching you?!

Selbstauskunft

Selbstauskunft

Wie stehen Sie persönlich zum Zungenkuss?
Zum Ladenschluss?
Zu Ostern?
Was tun Sie gegen Stress?
Wie sehen Sie den Radikalenerlass?
Rasieren Sie sich nass?
Was geben Ihnen Psychotest?
Tragen Sie bei der Liebe Strümpfe?
Was sagt Ihnen das Lied der Schlümpfe?
Wer wird der Galopper des Jahres?
Schon fertig – das war es!“
(Herbert Grönemeyer, „Fragwürdig“ aus dem Album  „Ö“)

Was soll das? Fragen Sie sich jetzt vielleicht, liebe Leserin und Leser. Wie sagt man/frau so schön: aus gegebenen Anlass: Artikel im Darmstädter Echo „Brutale Abfragen über Mieter“ vom 4.4.2018 (die Headline ist Bild-Zeitungsverdächtig)

Kurz: es geht um den Inhalt der Selbstauskunft, die Mietinteressenten von Maklern und/oder Vermietern vorgelegt werden. Besonders wurde die Frage nach Religion gerügt (die ich persönlich auch für völlig  unerheblich halte, wenn es um das Begründen eines Mietverhältnisses geht).

Die Selbstauskunft – hilfreich oder Geißel der Mietinteressenten?

Ich möchte hier nicht Kollegenschelte betreiben, zumal das Echo Konsequent von Maklern im „generischen Maskelinum“ schreibt (falls Sie jetzt mit dem Begriff so gar nichts anfangen können, verlinke ich Ihnen einen Blogbeitrag, den ich darüber geschrieben habe).

Wenn also von Maklern gesprochen wird, kann ich mich als Maklerin entspannt zurücklehnen. Aber nein: Mitnichten!

Grundsätzlich ist zu sagen, die Interessenslage bei einer Wohnungsvermietung ist spannungsreich:

Vermieter/Innen stellen Wohneigentum gegen Mietzahlung zur Verfügung und Mieter/Innen zahlen für Wohnqualität Geld. Vermieter/Innen haben Sorge keine regelmäßige Miete zu erhalten und Mieter/Innen haben Sorge, viel Geld für schlechten Wohnraum zu bezahlen. Die Ängste von Vermietern werden dann noch durch mediale Berichterstattung über Mietnomaden, Zerstörung und finanziellen Ruin geschürt.

Der „Mietnomade“ als mediales Bangemachen?

Tatsache ist: der prozentuale Teil von Mietnomaden ist gering im Vergleich zu der Anzahl der vielen störungsfreien Mietverhältnisse, die tagtäglich begründet werden. Das Sicherheitsbedürfnis von Vermietern kann eine Selbstauskunft nicht 100 % abdecken. Aber zumindest gibt es eine „scheinbare Sicherheit“.

Obwohl schon seit Jahren Selbstauskünfte inhaltlich juristisch überprüft werden, kann natürlich jede/r Fragen unterbringen, von denen er/sie glaubt, sie wissen zu müssen. Dem Mieter steht es frei a.) diese wahrheitsgemäß zu beantworten b.) nicht wahrheitsgemäß zu beantworten oder c.) es auszulassen.

Welche Rückschlüsse dann wieder ein Vermieter/In zieht, wenn Teile der Selbstauskunft nicht ausgefüllt werden, liegt im Bereich der Selbstbestimmung, wie er/sie mit seinem/ihrem Eigentum umgehen möchte. Das ist das Recht des Eigentümers über sein Eigentum frei bestimmen zu können.

Ob Mietpreisbremse, Selbstauskunft oder andere regulierende Faktoren im Wohnungsmarkt: in einem Markt, der durch enorme Nachfrage und geringem Angebot gesteuert wird, werden die benachteiligt sein, die an dem zu handelndem Gut (sprich Wohnung) großes Interesse haben. Dagegen hilft nur Wohnungsbau, um die angespannte Lage abzubauen.

Nun aber mal Tacheles, Frau Maklerin!

Bis hier habe ich mich ganz diplomatisch geschlagen, aber ich denke, Sie, liebe Leserin und Leser, erwarten nun ein Statement der Maklerin.

Wie immer liegt die Wahrheit mitten drin oder im menschlichen Miteinander. Für mich ist das ein gesellschaftliches Problem und auch kein Neues.

Vertrauen auf Aussagen, vertrauen auf das eigene Gefühl, nicht getrieben sein von der Angst, man/frau könne betrogen werden, die ganzen schlimmen Gedanken und Horrorszenarien beiseite gelegt, die vielleicht auch negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit ruhen lassend, das könnte der Schlüssel zu einem besseren Miteinander im Vermietungsgeschäft sein und damit meine ich alle Seiten: Makler, Vermieter und Mieter.

Mein ganz konkreter Tipp an Mieter: sollte Ihnen eine Selbstauskunft mit Fragen vorgelegt werden, die Ihnen nicht zusagen, sprechen Sie es offen an. Auch auf die Gefahr hin, dass es dann vielleicht nicht zur Anmietung kommt. Vielleicht käme zukünftig ein anderer Konfliktpunkt und das Mietverhältnis wäre dann eh belastet.

Mein Rat an Vermieter/Innen: hinterfragen Sie sich selbst, ob Sie bereit wären, solche Fragen zu beantworten. Und im konkreten Fall vom Artikel des Darmstädter Echos nach der Frage an die Mieterin: „Kochen Sie gerne?“ Wenn Sie Sorgen um eine Einbauküche haben, bauen Sie keine ein, sondern überlassen dies dem zukünftigen Mieter. Damit steuern Sie auch ihre Zielgruppe, denn wer bereit ist, eine Küche einzubauen, bleibt erfahrungsgemäß auch länger in einer Wohnung.

Sind Sie meiner Meinung oder so gar nicht? Schreiben Sie mir, ich bin daran interessiert!

Herzlichst Ihre

Kerstin Keil

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