Bleibt alles anders? Die GroKo nimmt die Arbeit auf!

 

Nun ist es also endlich soweit! In Deutschland soll es politisch weitergehen mit einer Koalition aus CDU/CSU und SPD, same old, same old! Nichts Neues im Land!

Ach wenn diese Konstellation erstmal nicht viel Aufbruchsstimmung verströmt, möchte ich Ihnen, mein liebe/r Leser und Leserin, den wohnungspolitischen Aspekt dieser neuen – alten politischen Verbindung näher bringen.

Politik besteht aus Kompromissen

Wie bahnbrechend sind also die Ideen und Visionen der neuen Regierung? Nun, wer sich für Politik interessiert weiß, alles ist ein Kompromiss. Hoffentlich kein fauler, aber häufig eben der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Parteien verständigen können.

Die Lager und deren Interessen sind eben sehr unterschiedlich und von daher kann Bürger/In auch keine „bahnbrechenden“ Visionen erwarten. Immer sitzt irgendwo ein Lobbyist am Tisch, der mehr oder minder unauffällig mit dem Kopf schüttelt oder nickt. Das ist die Natur von Politik.

Was können wir im Bezug auf die Wohnungsmarktpolitik für Mieter und Vermieter erwarten?

1.) Die Mietpreisbremse

Eines der großen Themen der alten Groko, die in vielen Bereich scharf kritisiert wurde und auch von etlichen Vertreter/Innen als „gescheitert“ bezeichnet wurde. Selbst die Kanzlerin sagte noch während dem Wahlkampf, dass die Mietpreisbremse kein Erfolgsmodell sei und die CDU/CSU sich von dieser in einer erneuten Regierungsverantwortung verabschieden möchte.

Die SPD hingegen hält an diesem Regulativ fest und so ist es auch nicht verwunderlich, dass es die Mietpreisbremse wieder in den Koalitionsvertrag geschafft hat.

Was soll nun anders werden?

Der Mieter soll bei der Mietpreisbremse einen „erleichterten“ Auskunftsanspruch im Hinblick auf die Vormiete erhalten.

Da muss ich entgegenhalten, dass sich keine Verbesserung eingestellt hat, denn in Wohnungsmärkten mit knappen Angebot und großer Nachfrage, wird ein Vermieter sich nicht unter Druck setzen lassen, die Vormiete offen zu legen. Die weiterhin zu erwartende Reaktion wird sein, dass ein Mietinteressent, der dieses Ansinnen an einen Vermieter/In stellt, als Interessent „aussortiert“ wird. Zudem steht dem Mieter bereits zu, die Vormiete zu erfragen. Hier klafft meiner Meinung nach weiterhin die Schere zwischen gelebter Realität und Wunschdenken der Politik auseinander.

Die Mietpreisbremse soll zudem vor Ende 2018 nochmals überprüft werden. Aber was passiert, wenn schlussendlich die Unwirksamkeit bescheinigt wird? Darüber wurde leider keine Aussage getroffen.

Zu erwähnen ist in diesem Zuge auch die Regelung zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel, wobei da leider keine konkreten Standards formuliert sind, sondern lediglich auf die wissenschaftlichen Grundsätze verwiesen wurde.

2.) Modernisierungsmieterhöhung

Die 11 %-Grenze soll in Gebieten, in denen es eine Einschränkung der Kappungsgrenze gibt, für die Dauer von 5 Jahren auf 8 % reduziert werden.

Dieser Punkt war als solches zu erwarten, da die Absenkung der Kappungsgrenze immer wieder thematisiert wurde. Vorteilhaft für Vermieter ist die zeitliche Begrenzung, da die SPD eine zeitlich unbegrenzte Absenkung auf 5 % gefordert hatte.

3.) Einzug einer Kappungsgrenze bei der Modernisierungsmieterhöhung:

Die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisierung nicht um mehr als 3 Euro/m² Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöht werden.

Auch hier sind Konflikte vor programmiert: zum einem ist Feststellung der tatsächlichen Wohnfläche häufig fehlerhaft und schon jetzt sind Modernisierungsmieterhöhungen so durch strikte Formalien geprägt, dass es für Vermieter nicht leichter gemacht wird.

 

Was können wir im Bezug auf die Förderung von Wohneigentum erwarten?

Das Baukindergeld

Die Eigentumsbildung für Familien soll finanziell mit dem Baukindergeld unterstützt werden. Dafür soll es für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Zuschuss in Höhe von 1.200,- Euro je Kind und pro Jahr geben, der über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld soll flächendeckend  bis zu einer Einkommensgrenze von € 75.000,- zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich e 15.000,- pro Kind gewährt werden.

Grundsätzlich ein probates Mittel, um auch Familien mit geringem Einkommen den Erwerb von Eigentum zu ermöglichen, denn die geringe Eigentumsquote in Deutschland muss dringend erhöht werden. (auf Blogeintrag verweisen).

So nun machen wir mal eine Pause, um nach so viel Informationen Luft zu holen und dann geht es im nächsten Blogbeitrag weiter – wenn Sie wollen!

Herzlichst Ihre

Kerstin Keil

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Weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie hier:

http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/baukindergeld-2018-ein-update-zur-baufoerderung-fuer-familien.php

 

 

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