Gelassen durch die Wohnungsübergabe

Gelassen durch die Wohnungsübergabe

Gelassen durch die Wohnungsübergabe

Gelassen durch die Wohnungsübergabe – mein Ratgeber

 

Heute möchte ich mich einem Thema widmen, das großen Stellenwert in der Abwicklung eines Mietverhältnisses hat: die Wohnungsabnahme bzw. Übergabe.

Vielleicht haben Sie, lieber Leser oder Leserin, schon Ihre eigenen Erfahrungen bei einer Wohnungsabnahme gemacht. Entweder als Vermieter/In oder als Bewohner/In. Hoffentlich lief es für Sie entspannt und ohne große Aufregungen ab. Man muss feststellen, dass es bei Übergaben zu Unstimmigkeiten kommen kann und einiges davon wäre gar nicht mal nötig, wenn beim Einzug das Protokoll Gewissenhaft und ausreichend erstellt worden wäre. Oder überhaupt ein Protokoll erstellt worden wäre.

Ich möchte jetzt nicht über die emotionalen Spannungen sprechen, die bei einer Übergabe zu Tage gefördert werden. Je nach Verlauf des Mietverhältnisses können manchmal bei der Übergabe nochmals Konflikte aus der Vergangenheit hochkochen. Daher mein allererster Tipp an Sie: bleiben Sie sachlich und gelassen!

Um Sie für die nächste Übergabe gut zu wappnen (egal ob als Vermieter/In oder Mieter/In) hier meine Tipps für einen reibungslosen Ablauf.

Wer schreibt – bleibt!

Machen Sie immer ein schriftliches Protokoll und wenn möglich archivieren Sie Fotos dazu. Nur wer ausreichend dokumentieren kann, hat bei Unstimmigkeiten entsprechende Argumente. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben und jeder erhält eine Ausfertigung.

 

Im Vorfeld klären, welche Arbeiten auszuführen sind

Die Wohnung ist gekündigt, das Mietverhältnis soll sich nun zu einem bestimmten Datum beenden. Als Vermieter sollten Sie einen Termin mit Ihrem Mieter vereinbaren und die Wohnung im Vorfeld gemeinsam begehen, um sich ein Bild über den Zustand zu machen. Vielleicht möchten Sie Verbesserungen vornehmen oder man sollte besprechen, welche Arbeiten der Mieter basierend auf seinem Mietvertrag ausführen muss (farbige Wände zurückstreichen, Teppichböden reinigen lassen usw.).

Vorteil: beide Seiten haben Zeit entsprechend diese Dinge zu klären und zu organisieren, denn Handwerksfirmen sind selten auf Abruf.

 

Ein Blick in den Vertrag beugt Missverständnissen vor

Schauen Sie nochmals in den Mietvertrag und wenn vorhanden in das Protokoll von der damaligen Übergabe an den Mieter. Manche Einzelheiten hat man über die Jahre vielleicht vergessen und so kann man sich nochmals Sachverhalte in Erinnerung rufen. Der Satz „Ich hätte schwören können, dass wir das so vereinbart hatten“, wirkt unorganisiert. Also besser vorher als nachher!

 

Nehmen Sie sich Zeit und machen eine Übergabe bei Tageslicht!

Das unterschwellige Gefühl eines Mieters, dass ein Vermieter Schäden sucht, die er (Mieter) verursacht hat und nun verheimlichen möchte, ist manchmal schwer abzulegen. Je nachdem wie Ihr Verhältnis zueinander ist, kann (wie ich am Anfang schon sagte), Konflikte nochmals hervorrufen.

Daher nochmals mein Rat: bleiben Sie sachlich und objektiv (beide Parteien) und gehen nicht davon aus, dass a.) der Mieter Ihnen Schäden verheimlicht und b.) der Vermieter Ihnen Schäden unterstellen möchte

Und zum Thema Tageslicht: Bei Nacht sind alle Katzen grau und einige Dinge lassen sich schlecht bei schummriger Beleuchtung oder im Schein einer Taschenlampe begutachten. Versuchen Sie daher immer einen Termin bei Tageslicht zu vereinbaren.

 

Worauf sollten Sie nun bei einer Übergabe achten? Die wichtigsten Punkte

 

Lassen Sie uns gemeinsam gedanklich durch eine Wohnung gehen. Wir fangen an in den

Wohn- und Schlafzimmern:

  • Wände, Decken, Dübellöcher verschlossen, Nägel aus der Wand gezogen?
  • Brandmelder vorhanden und funktionstüchtig?
  • Fußböden: bei Teppichboden wurde dieser gereinigt (falls das im Mietvertrag vereinbart wurde? Bzw. wurde dem Mieter auch ein gereinigter Teppichboden übergeben?)
  • Bei Parkett/Laminat/Fliesen: Schleif/Kratzspuren, Wasserflecken, Teile aufgequollen?
  • Fußleisten: fest an der Wand, fehlen Teile, da Schränke an der Wand standen?
  • Steckdosen: fest montiert, optisch einwandfrei, verschmorrt, blanke Drähte, Lichtschalter und Abdeckungen Plastik kaputt?
  • Fenster: Funktionsprüfung, lassen sie sich kippen/öffnen/richtig schließen? Verkittung der Scheiben in Ordnung? Vergasung bei Doppelverglasung o.k./nicht blind oder Wasser gezogen?
  • Rollladen: Gurt o.k., gut gängig, keine kaputten Lamellen? Am besten Rollladen probeweise herunterlassen
  • Türen: verzogen, verkratzt oder verschrammt, Klinke und Blech sowie Schlüssel noch vorhanden?

 

Weiter im Badezimmer:

  • Waschbecken, Badewanne, Duschbecken, WC-Schüsseln evtl. Risse, Emaillierung o.k.?
  • Wasserablauf o.k.?
  • Verkalkte Perlatoren? (dadurch entstehen Probleme beim Warmwasser, wenn über E-Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmt wird)
  • Armaturen leicht gängig?
  • Fliesen keine Beschädigungen?
  • Silikonfugen verschimmelt?
  • Je nachdem, wem die Badezimmer-Ausstattung gehört (Handtuchhalter, Toilettenpapierhalter, Seifenschale etc.), ist alles komplett und in welchem Zustand bzw. ist die Originalausstattung wieder eingebaut, falls der Mieter seine eigenen Gegenstände aufgehängt hatte?

 

In der Küche (falls eine Einbauküche mitvermietet wurde)

  • Schränke, Scharniere o.k.?
  • Alle Einlegeböden noch vorhanden?
  • Schubladen gängig?
  • sind die Geräte noch intakt?
  • beim Herd sensorische Prüfung, ob die Platten warm werden.
  • Spüle: Risse, Sprünge, Abplatzungen, Verfärbungen usw
  • Armaturen verkalkt, auch noch gut gängig

 

Nun stehen wir auf dem Balkon:

  • sind Balkonkästen (falls vom Vermieter gestellt), leer geräumt
  • beschädigt
  • noch gut in der Verankerung
  • ist der Bodenbelag auf dem Balkon
  • bei Holz: mit Grünspan verunreinigt?
  • Fliesen: Risse oder Abplatzungen
  • Oder anderweitige Böden: verunreinigt oder defekt?

 

Und nun noch einen Blick in den Keller:

Alles ausgeräumt und ausgekehrt?

Garage ebenso geräumt?

Und zu guter Letzt:

Zählerstände ablesen: Gas, Wasser, Strom und Ummelden nicht vergessen!

Heizung: wenn Sie einen Ablese-Dienst für Ihre Heizkosten beauftragt haben, dann lassen Sie eine Zwischenablesung vornehmen, die dann den verbrauch zum Stichtag abliest, so kann es insbesondere in Zeiten kurz vor einer Heizperiode oder danach nicht zu Streitigkeiten kommen. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet und können auch selbst ablesen. Zwischenablesungen sind kostenpflichtig und man sollte daher auch vorher klären, wer diese Kosten zu welchem Anteil übernimmt.

Vermieterbescheinigung: dem einziehenden Mieter müssen Sie im Zuge des Meldegesetztes eine Vermieterbescheinigung aushändigen.

Nun sind alle Zähler und Verbrauchsmessende Geräte abgelesen, der Zustand dokumentiert und das Protokoll ausgefüllt, die Schlüssel vollständig übergeben. Alle Beteiligten unterschreiben das Protokoll und jeder erhält eine Ausfertigung.

Sollten Mängel vorhanden sein, muss der Vermieter eine Frist setzen, damit der Mieter diese Mängel beseitigen kann. Die Frist sollte nicht zu knapp bemessen werden und dem Unfang der Mängelbeseitigung angemessen. Erst nach Verstreichung der Frist und der nicht hinreichenden Beseitigung der Mängel kann der Vermieter diese dann durch Fachpersonal erledigen lassen und von der Kaution einbehalten.

Gelassen durch die Wohnungsübergabe – ein Fazit!

 

Ich fasse nochmals zusammen:

  • Bleiben Sie gelassen und sachlich
  • vereinbaren Sie einen Übergabetermin (wenn möglich) bei Tageslicht
  • bleiben Sie genau, aber nicht überpenibel, immerhin unterliegen Bauteile auch der Abnutzung
  • gehen Sie die Räume systematisch durch
  • machen Sie Fotos und archivieren Sie diese entsprechend bei dem Übergabeprotokoll
  • lesen Sie Zähler gemeinsam ab und melden um
  • unterschreiben Sie gemeinsam das Übernahmeprotokoll und händigen Kopien aus

Ich hoffe, dieser Blogbeitrag wird Ihnen bei der nächsten Übergabe gute Dienste erweisen.

Ihre Kerstin Keil

Hier gibt es ein Übergabeprotokoll: Übergabeprotokoll (PDF)

Checkliste Übergabe: folgt!!

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