Immobilienfachsprache oder ich versteh nur Bahnhof!

Kennen sie das? Sie hören jemanden angestrengt zu und stellen fest, dass sie nur Bahnhof verstehen, weil ihr Gegenüber permanent Fachausdrücke verwendet?

Und wenn sie die oder derjenige sind mit den Fachausdrücken, dann merken sie manchmal gar nicht, dass ihrem Gegenüber langsam das Gesicht erschlafft und nur noch eine müde Hülle vor ihnen steht.

Mir ist das neulich passiert. Ich referierte in all meiner Begeisterung (und wer mich kennt weiß, wie begeistert ich sein kann) über das Thema „Grundschuld“, bis mein Gesprächspartner zögerlich nachfragte, was denn eine „Grundschuld“ überhaupt sei. Wow, dachte ich, er möchte ein Haus kaufen und kennt nicht mal den Ausdruck „Grundschuld“? Aber so ist das mit Fachausdrücken und deren Bedeutung. Wenn man damit nie oder nur selten zu tun hat, dann kennt man die eben nicht und das ist auch o.k.. Und das Wort „Grundschuld“ kommt im Grunde im täglichen Sprachgebrauch nicht vor, weil es ein juristisches Fachwort ist.

Was ist denn eine Grundschuld?

Im BGB § 1191 ist es wie folgt definiert:

Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Grundschuld).

(2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind.

Die Grundschuld gehört zu den sogenannten Grundpfandrechten. Zu den Grundpfandrechten gehört die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Sie müssen im Grundbuch in Abt. III eingetragen werden…. HALT! STOPP- jetzt geht das schon wieder los.

Bitte nochmal

Ist ja schon gut, einfacher ausgedrückt: Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, lässt sich die Bank zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuld im Grundbuch des finanzierenden Objektes eintragen. Da die Bank keine anderen Götter neben sich haben möchte, gebührt ihr die 1. Rangfolge im Grundbuch und das ist in Abteilung III. (Wenn ihnen das mit der Abteilung nun auch spanisch vorkommt, hier geht es zu meinem Blogartikel „Das Grundbuch (k)ein Buch mit 7 Siegeln).

Heißt: wenn sie das Haus nicht mit eigenen Mittel bezahlen können und ein Bankdarlehen in Anspruch nehmen müssen, dann brauchen sie eine Grundschuld. Da diese Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird, kann das nur über einen notariellen Vorgang erledigt werden. Sie müssen also zum Notar/In und können nicht selbst einen Antrag beim Grundbuchamt stellen.

Zugegeben: Immobilienverkauf ist in Deutschland nicht ganz einfach. Es ist ein juristischer Vorgang, der durch einige Instanzen muss, bis die Eigentümer*in Geld hat und Verkäufer*in Geld loswird. Das ist auch gut so, denn dadurch ist Immobilienerwerb in Deutschland eine sehr sichere Angelegenheit.

In Los Angeles geht alles anders

Ich schaue gerne die TV-Show „Million Dollar Houses“. Immobilienmakler*innen in Los Angeles verkaufen Anwesen für schwindelerregende Summen. Ich weiß nicht genau, wie der Vorgang des Verkaufens in Amerika von statten geht, aber häufig scheint ein Verkaufsargument zu sein, dass man die Kaufpreissumme in bar hat (und wir reden hier von 7,8,9 Millionen Dollar). In Deutschland wäre die Makler*innen gleich gefordert im Rahmen des Geldwäschegesetztes herauszufinden, woher das ganze Geld stammt. Andere Länder – andere Sitten. Worte wie „Grundschuld“ nehmen die Kolleginnen eher selten in den Mund.

Doch zurück zum „Fachjargon“: Wer täglich mit Themen wie Niesbrauch, Wohnrecht, Leibrente zu tun hat, vergisst manchmal, dass diese Ausdrücke für andere „Böhmische Dörfer“ sind. Von daher: scheuen sie sich nicht, nachzufragen, wenn ihnen etwas nicht geläufig ist. Behalten sie immer den Song der Sesamstraße im Kopf:

Der, die; das, wer wie was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, bleibt dumm ?

[su_button url=“mailto:mail@keil-immobilien.de“ target=“blank“ style=“3d“ background=“#4483dd“ size=“5″ icon=“icon: envelope-o“] Schreiben Sie mir! [/su_button]


Herzliche Grüße Ihre Kerstin Keil

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